Anmeldung und Abmeldung eines Fahrzeuges
Anmeldung eines Kfz
Anlass |
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Benötigte Unterlagen |
Neuwagen-Anmeldung |
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Personalausweis, KFZ- Brief und Versicherungsbestätigung |
Gebrauchtwagen-Anmeldung |
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Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schein, Versicherungsbestätigung, AU- Bescheinigung. Falls das Fahrzeug nur kurzzeitig abgemeldet war, brauchen Sie noch zusätzlich eine Abmeldebescheinigung. Melden Sie den Wagen im gleichen Zulassungsbezirk wieder an, brauchen Sie noch zusätzlich die alten Kfz-Schilder, (falls noch vorhanden). |
Wohnortwechsel im gleichen Zulassungsbezirk |
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Personalausweis, Kfz-Schein |
Wohnortwechsel in anderen Zulassungsbezirk |
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Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schein, Versicherungsbestätigung, AU- Bescheinigung, falls vorhanden bisherige Kfz-Schilder. Falls das Fahrzeug nur kurzzeitig abgemeldet war, brauchen Sie noch die Abmeldebescheinigung |
Namensänderung |
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Personalausweis, Kfz-Schein |
Wiederanmeldung |
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Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schilder, Versicherungsbestätigung, Abmeldebescheinigung, AU- Bescheinigung |
Vollmacht |
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Falls Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen möchten, brauchen Sie eine Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters. |
Abmeldung eines Kfz
Bisher wurde für eine Fahrzeugabmeldung immer der Fahrzeugschein eingezogen. Diese Abmeldung wurde dann im Fahrzeugbrief schriftlich bescheinigt und eine Abmelde-Bescheinigung ausgehändigt. Wurde das Fahrzeug endgültig stillgelegt, wurde am Fahrzeugbrief eine Ecke abgeschnitten und somit ungültig gemacht.
In Zukunft müssen Teil 1 und Teil2 der Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden, worauf dann auf Teil1 die Abmeldung des Fahrzeugs eingetragen wird und danach dem ehemaligen Halter wieder ausgehändigt wird.
Damit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung zur Verfügung.
